Kürzen Omas Geldgeschenke Hartz-IV?

Die gute Nachricht zuerst: Seit April 2011 werden großelternliche Geldgeschenke an Kinder von Hartz-IV-Empfängern als das respektiert, was sie sind, nämlich Geschenke, und nicht etwa Teil des Einkommens der Eltern. Sie kürzen somit nicht Hartz-IV-Bezüge.

Allerdings gilt das nur für Geschenke, die „im Rahmen bleiben“. Und das sit die schlechte Nachricht. Denn was genau das heißt, "im Rahmen", bleibt unklar. Nur für Geldgaben anlässlich Kommunion, Firmung Konfirmation und Jugendweihe gibt es bisher einen Richtwert: Bis zu 3100 Euro können da an Enkel verschenkt werden ohne dass den Eltern Sozialleistungen gekürzt werden. Aktenzeichen B 14 AS 74/10 R

Hintergrund:

Im August dieses Jahres schlug ein Fall aus Leipzig große Wellen. Eine Oma hatte ihren drei 6 bis 15 Jahre alten Enkeln mehrmals Weihnachts- und Geburtstagsgeld aufs Konto überwiesen, insgesamt 570 Euro. Das Jobcenter des Landkreises forderte das Geld von der Mutter zurück mit der Begründung, sie habe dadurch ein Einkommen gehabt. Die Frau zog vor Gericht. Drei Instanzen befassten sich mit dem Fall und kamen zu unterschiedlichen Ergebnissen, bis endlich das Bundessozialgericht in Kassel am 23.8.2011 die Kürzungsbescheide des Jobcenters wegen formaler Fehler aufhob.

Perspektive:

Die Familie hat gewonnen, das Urteil ist jedoch nicht auf andere Fälle übertragbar, das Problem für schenkende Großeltern nicht vom Tisch. Die Bundesrichter rechnen deshalb auch nach den Regelungen vom April (sh. oben) mit zahlreichen neuen Einzelklagen. Denn ca. 4,7 Mio Menschen in Deutschland leben derzeit von Hartz-IV, darunter Kinder, die von Großeltern mit Geschenken bedacht werden.

Während Richter noch über Grundsatzfragen streiten, kursieren im Netz Tipps für pragmatische Lösungen: Die Geldgeschenke bar in die Hand drücken, damit sie nicht nachzuweisen sind, wird da empfohlen. Oder Kontonummern von Bekannten angeben. Denn noch droht offene materielle Unterstützung von Großeltern für „Hartz-IV-Enkel“ bestraft zu werden.

Quelle

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Veröffentlicht am 28. August 2011. (268 Tage alt) in Ratgeber
 

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kussmann