Streit zwischen Mutter und Pflegemutter
Mein Tochter lebt mit ihrer Kleinen (vier Monate alt) bei ihrem Vater und seiner Freundin. Die beiden haben die Pflegschaft für das Kind. Meine Tochter macht momentan ihre Lehre zuende. Die Freundin von ihrem Vater passt tagsüber auf dad Baby auf. Wenn meine Tochter dann von der Arbeit kommt, wird sie gleich von ihr angemacht, dass sie sich nicht um ihr Kind kümmern würde. Doch wenn sie sich um Ihr Kind kümmert, nölt die Freundin sie immer an, dass sie das doch so und so machen soll, weil sie das so macht. Sie tut also so, als wär das ihr Kind. Meine Tochter hat richtig Angst nach Hause zu gehen. Wenn sie aber ausziehen würde, dann müsste sie die Kleine bei den Pflegeeltern lassen. Die Freundin ihres Vater sagt auch auf dem Jugendamt, dass sie sich nicht kümmern würde und nur ihren Freund im Kopf hätte. Die Freundin meinte zu uns, dass meine Tochter bald rausfliegen tut, damit sie das Kind für sich alleine hat, weil sie selber keine bekommen darf. Die Freundin ist richtig falsch und meine Tochter traut sich nix zu sagen bei ihr.
Dazu müsste ich auch sagen, das meine Tochter schon einen dreiährigen Sohn hat, der ihr weggenommen wurde, weil sie ihn mit in ihr Bett genommen hat. Der Kleine wurde in eine andere Pflegefamilie gegeben und vor kurzem zur Adoptierung frei gegeben. Die Kleine wollten sie ihr auch wegnehmen und deswegen hat der Vater gesagt, dass er die Pflegschaft übernehmen tut. Sie hat aber noch das Sorgerecht.
Meine Frage: Kann ich auch Pflegschaft für das Kind beantragen, wenn meine Tochter mit ihrer Kleinen zu mir möchte? Ich darf die Kleine alle zwei Wochen am Wochenende haben. Meine Tochter tut mir leid und sie hängt an ihrem Kind. Martina R.
Liebe Martina,
natürlich können Sie auch die Pflegschaft beantragen. Die Erfolgsaussichten dürften aber gering sein. Das Baby ist noch so klein, eben wurde eine Pflegschaft eingerichtet. Soll man wirklich jetzt alles wieder zurück drehen und jemand anderen bestimmen? Ich denke, das würde nur veranlasst, wenn es der Kleinen schlecht geht. Davon aber schreiben Sie nichts. Nur von dem Streit der beiden Frauen. Der war eigentlich absehbar. Es ist immer problematisch, wenn sich zwei Frauen abwechselnd um ein Kind kümmern. Sogar, wenn sie sich gut verstehen. Umso mehr, wenn sie Rivalinnen sind.
Ich kann nachfühlen, dass Sie Ihrer Tochter helfen wollen. Aber ich glaube, Sie sollten ihr nicht raten, von dort wegzulaufen, wo sie jetzt lebt.
Halten Sie sich erst einmal vor Augen, was eine Pflegschaft eigentlich bedeutet. Es ist ein Mittel der Jugendämter, Familien (bzw. alleinerziehenden Müttern) zu helfen, die Probleme im Umgang mit einem Kind haben. (Und die hat Ihre Tochter offenbar.) Das Ziel ist immer die Rückführung des Kindes in die Familie. Noch hat also "im Amt" niemand die Absicht, Ihrer Tochter das zweite Kind auch noch "wegzunehmen". Die Freundin Ihres Mannes und Ihr Mann sind bis jetzt als Pfleger nur "Eltern auf Zeit".
Ihre Tochter muss sich darauf konzentrieren, ihre Lehre abzuschließen und nachweisen, dass sie Mutterpflichten erfüllen kann. Auch wenn sie Angst hat, nach Hause zu gehen, muss sie zuverlässig dort erscheinen und für das Kind da sein. Im Haushalt, in dem sie lebt, sollte sie Pflichten übernehmen. Bestärken Sie sie darin, schimpfen sie nicht nur beide im Chor auf die "Freundin". Das bringt sie nämlich nicht weiter. Außerdem: Die angebliche Angst vor der "bösen" Frau kann auch ein Vorwand sein, nicht nach Hause zu gehen.
Nicht nur die Pflegemutter darf auf dem Amt vorsprechen. Auch Ihre Tochter kann sich dort Rat holen. Sie muss wissen, was man von ihr erwartet, damit sie irgendwann allein und unabhängig mit ihrem kleinen Mädchen leben kann. Man soll ihr erklären, wie sie den Alltag als Mutter mit Kind und vorgesetzter Pflegemutter gestalten sollte. Vielleicht sogar einen konkreten Tagesplan mit Zeiten und klaren Zuständigkeiten entwerfen helfen. Die Fachleute, die diese Pflegschaft eingerichtet haben, müssten schon auch erklären können, wie sie sich das konkret gedacht haben.
Raten Sie Ihrer Tochter, mit Klagen aufzuhören. Schreiben Sie gemeinsam Fragen auf, die von Fachleuten beim Jugendamt beantwortet werden sollen. Sie als Großmutter sollten sich, wenn überhaupt, nur vermittelnd und als Friedensengel in den Streit einmischen. Zeigen Sie, dass sie gemeinsam eine Familie sind, in der drei starke Frauen für ein Kind da sein könnten. Hat das Jugenamt den Eindruck, dass sie sich gegenseitig kaputtspielen, wird man Sorgen haben, ob das Kind überhaupt in seiner Familie aufwachsen kann.
Uta Alexander


