Mit Ex-Mann im Streit um das Umgangsrecht mit der Enkelin

Mein Enkelkind, 4 ½ Jahre, lebt bereits seit letztem Jahr Oktober in meinem Haushalt. Die Mutter war bulemie- und alkoholkrank und hat ihr Leben im August diesen Jahres mit Tabletten beendet. Der getrennt lebende, leibliche Vater möchte zwar das Sorgerecht haben, ist aber mit dem Verbleib des Kindes bei mir einverstanden. Darüber hinaus ist er bereit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ärztliche und finanzielle Fürsorge an mich abzutreten. Laut Aussage meines Anwaltes werde ich jedoch nur ein eingeschränktes Aufenthaltsbestimmungsrecht erhalten. Eine Chance auf die Vormundschaft sei aussichtslos.

Das eigentliche Problem ist mein geschiedener Mann (also der Opa) mit seiner Familie. Dieser hat nun ein Umgangsrecht für sein Enkelkind beantragt. Gegen dieses Umgangsrecht spricht aus unserer Sicht, das mein geschiedener Mann eine kriminelle Laufbahn hinter sich hat (ca. 15-20 Jahre Haftstrafen wegen Alkoholdelikten, Drogenhandel, Raubüberfall). Weiter spricht er täglich sehr dem Alkohol zu und konsumiert Drogen. Dies können wir aber leider nicht beweisen.

Dem Jugendamt liegen aber diesbezüglich mehrere Aussagen bzw. Bestätigungen vor. Dort konnten wir zumindest erreichen, dass zunächst ein begleitender Besuch mit einem Verfahrenbeistand stattfindet. Weiter sind wir sicher, dass diese „Familie“, sobald sie das Kind allein sieht, dieses äußerst negativ gegen uns beeinflussen wird. Während des ganzen Aufenthaltes bei mir hat sich nie jemand von ihnen gemeldet, um das Kind zu sehen. Jetzt behaupten sie plötzlich einen innigen Bezug.

Das Kind hat dem Verfahrensbeistand gegenüber geäußert, das es Opa und Tante gerne sehen möchte. Sie wurde schliesslich dort mit Süßigkeiten und Eis vollgestopft und konnte tun und lassen was sie wollte. Logisch, dass die Kleine da gerne ist!

Was können wir tun, um diesen Umgang zu vermeiden? Es kann doch nicht sein, dass den Aussagen einer Vierährigen mehr Bedeutung geschenkt wird als den Tatsachen. Ein Opa als Alkoholiker dient wohl kaum dem Kindeswohl.

Die Familie meines EX hatte bereits so einen Einfluß auf meine Tochter genommen, dass diese letztendlich geglaubt hat, ich als Mutter wolle ihr nur Schaden. Die Familie erzählt überall, ich wäre Schuld an dem Tod meiner Tochter. Diese Angaben dem Jugendamt gegenüber werden mir als Familienkrieg ausgelegt. Ich kann das alles nicht so recht glauben. Ich trage mich mit dem Gedanken, diesen "Fall der alle Ketten sprengt“, wie es das Jugendamt nennt, an die Öffentlichkeit zu bringen. Kathrin W.

Liebe Kathrin,

die Vormundschaft kriegen Sie nicht, solange das Kind einen mündigen unbescholtenen Vater hat, klar. Glücklicherweise haben Sie einen Rechtsbeistand, der Sie in Sachfragen berät. Das ist schon mal viel wert. Das kann ich auch nicht toppen. Ich kann Ihnen nur ans Herz legen, einen kühlen Kopf zu bewahren.

Halten wir erstmal fest: Sie ziehen im Auftrag des Kindesvaters die Tochter ihrer verstorbenen Tochter groß. Der Vater möchte zwar – über das Sorgerecht – theoretisch noch mitreden dürfen. Im Prinzip aber hat er alle Verantwortung an Sie abgegeben und ist wohl auch innerlich nicht wirklich für sein Kind da. Ich habe größten Respekt davor, was Sie im vergangenen Jahr geleistet und durchgestanden haben! ... Jedenfalls haben Sie mit dem Kindesvater kein Probleme. Gut!

Probleme haben Sie eigentlich nur mit Ihrem Ex.

Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder (1) ihn total zu demontieren und nachzuweisen, dass der Umgang mit ihm das Kindeswohl gefährdet. Oder (2) sich mit ihm und der family irgendwie zu arrangieren.

Zu 1: Verbüßte Strafen kann man niemandem mehr vorwerfen. Dass der Mann säuft, ist kein hinreichender Grund dafür, ihn sein Enkelkind nicht sehen zu lassen. Viele Leute (Eltern und Großeltern) trinken mal mehr, mal weniger ... Niemand wagt, ihnen allein deswegen die Kinder abzunehmen. Es kommt zu häufig vor. Es lässt sich schlecht messen. Das überfordert Ämter ... Die Taktik, Ihrem geschiedenen Mann Suff nachzuweisen und damit potenzielle Gefährdung des Kindeswohls beim Umgang, halte ich also nicht für sehr erfolgversprechend.(Drogen ziehen schon eher, aber damit ist er vermutlich vorsichtiger als mit dem Alkohol.)

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anwalt, ob man Behauptungen, Sie seien schuld am Tod der Tochter, bei Strafe verbieten lassen kann (sh. ehrenrührige Bemerkung, Verleumdung,Beleidung) Diese müssen unterbunden werden, denn sie gefährden das Kindeswohl der bei Ihnen lebenden Enkelin. Wie soll das Kind Ihnen vertrauen?! Wenn Sie das schaffen, bewahrt Sie das zwar nicht vor subtilen Kränkungen, die in dieselbe Richtung gehen. Aber es wäre doch ein Schuss vor den Bug. Und ein Verstoß (vor Zeugen) hätte ernste Konsequenzen. Ein Schutz für Sie und das Kind.

Zu 2: Selbst wenn Sie jetzt betreuten Umgang des Kindes mit Opa & Co. durchgesetzt haben – das bleibt ja nicht ewig, weil das keiner bezahlen kann. Irgendwann sind Sie wieder auf sich allein gestellt. Manchmal hilft es, ein bisschen locker zu lassen. Fakt ist, dass das Kind den anderen Teil der Familie mag. Das können Sie nicht ganz ignorieren. Süßigkeiten, Eis, Chaos ... Naja. Nicht toll, aber auch nicht total verheerend. Vielleicht ist jetzt der Run auf das hinterbliebene Kind groß. Je mehr Sie es den anderen vorenthalten, desto heftiger wird es begehrt. Gut möglich, dass in einem halben Jahr in der Familie Ihres Ex kein Hahn mehr nach dem Mädchen kräht, wie gehabt.

Das Schlimmste ist, dass Sie verteufelt werden. Das ist es, was Sie am tiefsten kränkt. Das muss aufhören. Sie müssen auch selber zur Ruhe kommen. Immerhin haben Sie eine Tochter verloren. Die Schuldfrage zu stellen, ist unsinnig. Wer je mit Bulimie und Suizid zu tun hatte, weiß das. Sie haben beide als Eltern nicht verhindern können, was sich lange anbahnte, einigen Sie sich darauf. Genauso könnte ja Ihr geschiedener Mann mit seiner kriminellen Karriere seiner Tochter inneren Halt und Lebensmut geraubt haben und Sie könnten sich in Schuldzuweisungen ergehen. In gewisser Weise tun Sie es ja auch, finde ich beim Lesen Ihres Briefes ... Das Jugendamt hat schon recht: ein Familienkrieg.

Ich rate Ihnen ab, die Anonymität aufzugeben und an die Öffentlichkeit zu gehen. Sie können das nicht unter Kontrolle halten. Sie könnten sich nicht sicher sein, wer für wen dabei Partei ergreift. Ihnen wäre nicht geholfen. Später würden aber diese Schlammschlachten dem Kind zugetragen... Irgendwer hebt die Zeitungsausschnitte immer auf. Aber ihre Enkelin hat so schon schwer an dem zu tragen, was passiert ist.

Versuchen Sie, einen Schlusstrich zu ziehen. Machen Sie Frieden. Konzentrieren Sie sich auf den Alltag mit der Kleinen und pflegen Sie ein gutes Verhältnis zu ihrem Vater, damit sie in ihrem Erwachsenenleben auf ihn zurückgreifen kann. Ein einigermaßen heiles Elternteil braucht jeder. Ich bin ziemlich sicher, der Großvater zieht sich bald wieder zurück!

Uta Alexander

Veröffentlicht am 22. September 2011. (153 Tage alt) in Kummerkasten
 

„Stimmts, Opa“, sagte Anton gestern dicht an meinem Ohr, „das Leben ist ungerecht.“ „Und gefährlich, Alter!“, ranzte ich ihn wütend an. Der Kerl hatte mich aus dem schönsten Schlummer geschreckt.

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kussmann