Mein Enkel soll von fremden Leuten adoptiert werden
Nach einer langen wirren Geschichte wurde heute der Mutter unseres Enkels das Sorgerecht vollständig entzogen. Mein Sohn hat kein Sorgerecht. Beide waren nicht verheiratet.
Wir würden unseren Enkel gerne groß ziehen. Das Jugendamt will aber eine Adoption durchsetzen seit der Junge acht Wochen ist. Bald wird er nun ein Jahr alt. Ich bin völlig verzweifelt, da ich schon während der Schwangerschaft das Jugendamt um Hilfe gebeten hatte, aber nichts ist passiert. Erst als der Kleine mit einem Oberschenkelbruch (Ursache bis heute nicht geklärt) in eine Klinik kam, hat das Jugendamt reagiert. Dann aber mit sofortiger Wegnahme und Pflegefamilie.
Wir stellten einen Antrag auf Großelternpflege, wurden aber, obwohl es bis heute keine Tatklärung gibt, als "Täterfamilie" abgewiesen. Ich bin deshalb heute völlig am Boden.
Wir leben in guten materiellen Verhältnissen, haben insgesamt fünf Kinder. Alle sind, wie man so sagt, "gut geraten", nur unser Großer, der Kindesvater, hat aufgrund einer Krankheit seit der Kindheit Probleme mit seinem Leben. Bisher war seine Partnerin gegen den Aufenthalt des Kindes bei uns. Jetzt hat sie kein Sorgerecht mehr. Kann sie immernoch bestimmen?
Wenn beide Eltern ihre Zustimmung zur Adoption geben, also den Jungen nicht selbst aufziehen wollen, könnten dann nicht auch wir als Großeltern das Kind in Obhut nehmen und großziehen? Adoption kommt für uns nicht infrage, da wir sonst unseren Sohn, den Vater unseres Enkels, zu dessen Bruder machen würden. Sind wir mit Mitte 40 für einen solche Aufgabe wirklich schon zu alt? Ist es üblich, bei um Hilfe bittenden Großeltern, diesen dann im Ernstfall die rote Karte zu zeigen? Dann kann ich nur jedem raten, bei Problemen nicht zum Jugendamt zu gehen! Britta
Liebe Britta,
nach der Erfahrung als Mutter von 5 Kindern und bei den guten materiellen Verhältnissen, die Sie schildern, würden Sie den Enkel sicher groß kriegen. Gemessen daran, dass manche Leute in Ihrem Alter noch selbst Kinder kriegen, sind Sie auch kaum zu alt. Dass Sie keine Adoption wollen, ist vernünftig. Was Sie wollen, ist eine "Verwandtenpflege" (dazu sh.unten).
Da in Ihrem Fall aber so vieles zusammenspielt, ist der Weg dahin schwierig, wenn nicht gar gänzlich verbaut.
Zunächst einmal hätte Ihr Sohn nach einer Vaterschaftsanerkennung für das Kind (aus der sich unterhalts- und erbrechtliche Konsequenzen ergeben) z u s a m m e n mit der Kindesmutter beim Urkundungsbeamten des Jugendamtes das gemeinsame Sorgerecht erklären müssen. Dann hätte er es auch gehabt und könnte jetzt mitbestimmen, wo sein Kind leben soll. Ich weiß nicht, ob man das jetzt noch rückwirkend machen kann, aber vielleicht sollte man es versuchen. (Wenn die beiden heiraten, ändert sich die Sachlage auch, dann ist Ihr Sohn automatisch mit sorgeberechtigt und das Amt kann ihn nicht einfach übergehen. Aber diese Variante scheidet ja wohl aus.)
Zu Ihrer "Einstufung" als "Täter"-Familie kann ich leider gar nichts sagen. Keine Verurteilung heißt ja nicht, dass auch der Verdacht ausgeräumt ist. Selbst wenn das Kind nicht absichtlich, sondern fahrlässig verletzt wurde, wird man es für gefährdet halten, durch Unfähigkeit, Leichtsinn, etc. Und Leute, die von Amts wegen über Kinder wachen, sind inzwischen nach all den öffentlich gewordenen Vernachlässigungs- und Misshandlungsfällen extrem verunsichert und vorsichtig, das wissen Sie ja sicher ...
Also, aus der Position des Jugendamtes sieht die ganze Sache, denke ich, so aus: (Versuchen Sie bitte, sich da hineinzuversetzten, sonst können Sie nicht wirksam argumentieren!) Man will dort, dass das Kind ungestört aufwächst. Bei Ihnen als Großeltern ist das nicht der Fall, da immer eine Nähe zu den leiblichen Eltern gegeben ist. Daraus ergeben sich unweigerlich Konflikte unterschiedlichster Art, trotz guten Willens von allen Seiten. Umso mehr, je weniger man einander traut. Sie selbst scheinen ja sowohl die Mutter des Kindes als auch Ihren Sohn nur für eingeschränkt erziehungstauglich zu halten. Und die junge Frau ihrerseits lehnt Sie ab. Da kann man kaum hoffen, dass sie gemeinsam erreichen, dass die Eltern über den Umweg der Verwandtenpflege in ihre Verantwortung hineinwachsen. Wahrscheinlich wollen sie gar nicht zusammenbleiben... Also gibt man das Baby schleunigst zu einer Familie, die Nachwuchs ersehnt und daraufhin getestet ist, dass sie sich als Eltern eignet.
Ihre Chance stehen schlecht, denn rein rechtlich sind Sie derzeit "niemand" für das Kind. Sie behalten einen Fuß in der Tür, wenn Sie sich kooperativ verhalten, nach den realen Bedenken der Jugendamtsmitarbeiter fragen und versuchen, diese auszuräumen. Inzwischen gibt es in den Ämtern auch Menschen, die auf die Kraft einer insgesamt intakten Familie vertrauen und dem Kind diese Blutsverwandten erhalten wollen. Denn nach Adoptionen kommt es auch häufig zu Problemen mit den Kindern, vor allem in der Pubertät mit ihren Identitätskrisen.
Zur ins Haus stehenden Adoption des Kindes: Soviel ich weiß, kann man einer Frau das Sorgerecht für ihr Kind nicht gleich für immer und ewig entziehen. Sie hat das Recht, zu beantragen, dass die Entscheidung nach angemessener Zeit überprüft und neu entschieden wird. Und auch bei nicht vorhandenem Sorgerecht der Mutter kann der Vormund (in Ihrem Fall sicher das Jugendamt) das Kind nicht so ohne weiteres zur Adoption freigeben. Nur die Mutter kann das tun, es sei denn, sie ist selbst unmündig.
Vor der Adoption Ihres Enkels steht also immer das OK der Mutter. Es gibt eine "Galgenfrist". Die Rechtslage+Prozeduren im konkreten Fall überblickt aber nur ein Familienanwalt genau, der auch Details kennt. Versuchen Sie, sich dort fachlich hieb- und stichfesten Rat zu holen zu den Fragen, die Sie in Ihrem Brief an uns stellten. Alles, was ich bisher über Verwandtenpflege und deren Voraussetzungen recherchiert habe, finden Sie hier auf GroßelternReport in einer dreiteiligen Artikel-Serie.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihren Enkel nicht völlig verlieren, sondern ihn, wie auch immer, aufwachsen sehen können!
Uta Alexander
Wenige Monate nach unserem Briefwechsel schrieb Britta noch einmal. Ausnahmsweise veröffentlichen wir auch diesen Brief noch (auszugsweise), als Motivation für Großeltern in ähnlicher Lage:
Hallo,
heute möchte ich Ihnen neu schreiben. Unser Enkel kann nun bei mir und unserer jüngsten Tochter R. (10) leben. Der Weg war, wie Sie sehr treffend beschrieben hatten, eine Einbahnstraße und unsere Bemühungen und Gespräche mit dem Jugendamt endeten an einer Mauer. Diese konnte ich mit einem Antrag auf Vormundschaft am zuständigen Amtsgericht durchbrechen. Mein Mann und ich stellten , nach einem BGH Urteilfund im Internet, einen formlosen Antrag auf eben diese Vormundschaft und erhielten nach 3 Tagen einen Anruf des Jugendamtes, man wolle uns nochmal als Pflegefamilie überprüfen. Zufall? ... In den nun folgenden Gesprächen bat man uns, diesen Antrag zurückzunehmen. Recht unbürokratisch wurde schnellstmöglich eine Eingewöhnungsphase angeordnet und seitdem leben wir unbehelligt sehr ruhig und sind nach einer kurzen Umstellungszeit ein gut eingespieltes Team.
(Dem Brief beigefügt war das Foto eines kleine Jungen in einem Kinderstühlchen. Er trägt ein buntes Lätzchen um den Hals, hält einen Löffel voller Babybrei fest in der Hand und grinst mit beschmierten Bäckchen verschmitzt in die Kamera.)
Genaues über das oben von unserer Leserin erwähnte Urteil lesen Sie hier auf GroßelternReport.


