Warum Großmütter Enkel entführen

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Es kommt vor, dass besorgte Großeltern ihre Enkelkinder verstecken oder mit ihnen ins Ausland fliehen. An der Gerechtigkeit der Justiz in Familienangelegenheiten herrschen große Zweifel. (Foto: A. Thomas)

Sie wollten der Tochter oder dem Sohn im Sorgerechtsstreit beistehen... Oder das auf Zeit anvertraute Enkelkind selbst behalten. Fakt ist: Notfalls scheuen Großmütter keine Konflikte mit dem Gesetz. Bei den hier gesammelten Fällen verhängten die Richter dafür lediglich Geld- und Bewährungsstrafen. Beim Lesen wird man den Eindruck nicht los: Für das Glück der Enkel hätten die Alten das Geld auch freiwillig gezahlt. Oder wären sogar ins Gefängsnis gegangen.

  • Fall 1: Eine Großmutter half ihrer Tochter, mit Enkel Tim vor dem Kindesvater zu fliehen. Zwischen den Eltern tobte gerade ein Sorgerechtsstreit. Für diese Tat kam die Oma vor Gericht. Die Verhandlungen gingen relativ glimpflich aus. Die Großmutter kam mit 5000-Euro-Geldbuße und zehn Monaten Haft auf Bewährung davon. (Der Bericht)

  • Fall 2: Ein Großelternpaar verschwand spurlos mitsamt der Enkelin, und das auf lange Zeit. Die Vorgeschichte: Brita H. vertraute ihre fünf Jahre alte Tochter Karen ihrer Mutter Irene an. Sie selbst ging zum Studium nach Wien. Als sie danach das Kind zurückholen wollte, gaben es die Großeltern nicht mehr her, sondern tauchten unter. Erst 13 Jahre später klärte eine Journalistin den Fall auf. Zu spät. Karen wollte von ihrer leiblichen Mutter nichts wissen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen die Großeltern ein. (Der Bericht)

  • Fall 3: Ein Berliner Großelternpaar kam wegen Beihilfe zur Kindesentführung vor Gericht. Ihr Sohn hatte seine dreijährige Tochter Bianca entführt. Seinen Eltern wurde vorgeworfen, vom Versteck des Mädchens gewusst und geschwiegen zu haben. Die Geldstrafe für die Großeltern betrug 1000 Euro. (Der Bericht)

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Veröffentlicht am 3. August 2009. (1022 Tage alt) in Wussten Sie schon
 

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