Für Großeltern, die ihr Enkelkind großziehen wollen: Rechtliches und Finanzielles ( Fragen und Antworten zur Verwandtenpflege, Teil 1)

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Zeichnung von Karoline, 8 Jahre alt, Ausschnitt. Ihr Bild illustriert das Titelblatt des "Ratgebers zur Verwandtenpflege" (sh.unten)

„Wir möchten unser Enkelkind zu uns nehmen. Dürfen wir das überhaupt? Wie regelt man es richtig? Was sollten wir dabei beachten?“ Schon öfter erreichten uns solche Anfragen von Großeltern, deren erwachsene Kinder – aus welchen Gründen auch immer – ihre Elternrolle nicht ausfüllen.

Die gute Nachricht für Großeltern, die einen Enkel zu sich nehmen und groß ziehen wollen: Das geht! Es ist erlaubt, u.U. sogar "offiziell" gewollt. Es kann gelingen, dass der Junge oder das Mädchen glücklich, zufrieden und selbstbewusst heranwachsen!

Die schlechte: Mit deutlich über 50, 60 oder sogar 70 Jahren die volle Verantwortung für ein Kind zu übernehmen, will gut überlegt sein. Mit "öffentlichem Segen" in die Elternrolle zu schlüpfen, schafft längst nicht jeder, der es will.
Manchmal ist es sogar die bessere Entscheidung, sich auf die Rolle der geliebten Großeltern zu beschränken, fremde Pflegeeltern zu akzeptieren und mit ihnen und dem Kind Kontakt zu halten.

Wer aber Lust und Kraft hat, ein zweites Mal für ein Kind zu sorgen, findet hier einige Fragen und Antworten zur sogenannten Verwandtenpflege:

Muss ich dem Jugendamt melden, dass das Enkelkind zu mir zieht?

Nein, Sie brauchen von keiner Behörde eine Erlaubnis. Nur Mutter und/oder Vater müssen einverstanden sein. Der Fachbegriff dafür heißt: „Privates Pflegeverhältnis“. Das kann dauern, solange alle es wollen und brauchen, z.B. bis die Kindesmutter ihre Ausbildung abgeschlossen oder ein Scheidungskrieg sich beruhigt hat.

Wer deckt die Kosten beim privaten Pflegeverhältnis?

Die Eltern müssten Ihnen Unterhalt zahlen. Tun sie es nicht, stellen Sie Antrag auf Sozialhilfe beim Jugend- bzw. Sozialamt.

Wo hole ich mir Rat und Hilfe, wenn Probleme auftreten?“

Beim Jugendamt. Es ist gesetzlich verpflichtet, auch Großeltern beizustehen, die ein Kind aufziehen, selbst wenn es „nur“ ein privates Pflegeverhältnis ist. Sie haben ein Recht auf Hilfe, das können Sie nutzen - oder auch nicht.

Ist ein „öffentliches Pflegeverhältnis“ besser?

Jein. Es ist schwer zu kriegen. Wenn es klappt, gibt es Geld. Es ist verlässlicher und stabiler, weil Sie nicht mehr von Stimmungsschwankungen der Eltern abhängen. Aber Sie werden von Sozialarbeitern kontrolliert und beobachtet.

Wie komme ich zu einem "öffentlichen Pflegeverhältnis"?

Mutter und/oder Vater müssen dazu beim Jugendamt einen „Antrag auf Hilfe zur Erziehung“ in „Vollzeitpflege“ stellen. Also bekennen, dass sie ihren elterlichen Aufgaben nicht ausreichend gerecht werden können.

Das Amt schickt daraufhin zunächst meist einen sozialpädagogischen Familienhelfer für einige Stunden pro Woche in die Familie. Erst wenn das nichts bringt, entscheidet eine Hilfekonferenz sich für „Vollzeitpflege“ des Kindes außerhalb der Familie. Dann stellt sich die Frage, ob die Großeltern die Vollzeitpflege übertragen bekommen.

Achtung: Die Bewilligung einer „Vollzeitpflege“ wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt! Finden Sie heraus, was in Ihrem Bundesland gilt.

Kann das Amt Großeltern als Pflegeeltern ablehnen?

Ja, aber nicht ohne fundierte Begründung.

Es muss die Bindungen des Kindes und die Wünsche der Eltern berücksichtigen. Sind die Großeltern vonseiten der Eltern und des Kindes erste Wahl, müssen die Sozialarbeiter im Jugendamt handfeste Argumente dafür finden, dass Oma und Opa den Bedürfnissen ihres Enkels nicht gerecht werden, ehe sie sie ablehnen.

Gibt es eine Eignungsprüfung für Großeltern?

Ja, per Gesetz, wie für alle Pflegeeltern. Sie besteht aus Hausbesuchen und Gesprächen mit Jugendamtsmitarbeitern. Gesundheit, Finanzen, Problembewältigungkompetenz und Persönlichkeit der Großeltern sowie deren Beziehung zum Kind, den Kindeseltern und dem sonstigen familiären Umfeld fallen ins Gewicht.

Ich will mein Enkelkind aufziehen, seine Eltern lehnen mich aber ab. Was nun?

Steckt Ihr Enkel in einer Problemfamilie und die Eltern „funktionieren“ nicht, können Sie als Großeltern das Jugendamt darauf aufmerksam machen. Notfalls benennt ein Familiengericht dann einen Vormund oder Pfleger, der anstelle der Eltern „Hilfe zur Erziehung“ beantragt.

Schwere Streitigkeiten zwischen Eltern und Großeltern, die immer wieder aufflammen, bewirken mitunter, dass man ein Kind lieber ganz aus der Familie herausnimmt.

Kann ich Vormund oder Pfleger meines Enkels werden?

Ja, im Einzelfall ist das möglich. In der Regel wird das Jugendamt eingesetzt.

Kann ich als Vormund alle Angelegenheiten des Kindes frei entscheiden?

Nein, meist hat der Vormund nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Eltern bleiben im rechtlichen Sinne die Eltern, nur eine Adoption beendet die Elternschaft. Die leiblichen Eltern können über das Familiengericht jederzeit versuchen zu erreichen, dass das Kind zu ihnen zurückkehrt. Allerdings sind die Hürden für die Rückkehr hoch, wenn das "Image" von Mama und/oder Papa ernsthaft angeschlagen und eine Besserung nicht zu sehen ist.

Welche finanzielle Unterstützung bekomme ich als Vollzeitpfleger/-in für meinen Enkel?

Sie erhalten ein Pflegegeld. Dessen Höhe hängt vom Alter des Kindes und vom Bundesland ab. Es gibt außerdem einmalige Beihilfen und Zuschüsse, z.B. für eine Erstausstattung für ein Kleinstkind. Außerdem steht Ihnen Kindergeld zu, das allerdings ggf. Ihre Sozialhilfe mindern kann, wenn Sie diese beziehen.

Quelle: „Kleiner Ratgeber für Verwandtenpflegeeltern und solche, die es werden wollen“ von Jürgen Blandow und Michael Walter:

Verwandtenpflegeratgeber

Beide Autoren arbeiten und forschen an der Uni Bremen über das Thema Verwandtenpflege und sind auf diesem Gebiet bundesweit d i e Experten. Herausgeber der Broschüre: Familien für Kinder GmbH GroßelternReport zitiert hier nicht den Originaltext, sondern bietet mit Genehmigung der Autoren eine kurze Frage-Anwort-Version.

Die aktuelle Original-Fassung des Ratgebers und Bestellmöglichkeiten für die Broschüre finden Sie unter www.uni-bremen.de/-walter.

Sie wuchsen bei ihren Großeltern auf:

Erstaunlich viele Prominente wuchsen ganz oder für längere Zeit ohne Eltern bei ihren Omas und Opas auf. Fast alle erinnern sich an eine glückliche Kindheit. Gut zu wissen, oder? Einige Beispiele finden sich auch auf unserer Site.

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Veröffentlicht am 28. September 2008. (1331 Tage alt) in Vorgestellt
 

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kussmann