Meine Schwiegertochter will mit dem Kind ins Ausland ziehen
Ich mache mir große Sorgen um meine Enkeltochter, 4 Jahre. In der Ehe meines Sohnes gibt es viel Streitigkeiten und die Ehefrau ist schon einmal für 10 Tage in ein Frauenhaus gezogen. Inzwischen ist sie zurückgekommen und man versucht wieder zum Wohle des Kindes miteinander auszukommen. Während des Aufenthalts im Frauenhaus hat meine Schwiegertochter bereits alles in die Wege geleitet, um das gemeinsame Kind ganz für sich zu bekommen (Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht, alleinige Sorgerecht, Unterhalt). Als Begründung gabe sie an, dass ich als Großmutter das Kind ihr wegnehmen wollte. Ich hatte ihr lediglich empfohlen, nicht mit dem Kind durch die Gegend zu ziehen, sondern es so lange bei uns zu belassen, bis sie die Voraussetzungen geschaffen hat, das Kind zu sich zu nehmen. Hierzu möchte ich noch sagen, dass ich mich bisher sehr viel um meine Enkeltochter gekümmert habe, wenn ich gebraucht wurde. Das Verhältnis ist sehr liebevoll und innig. Die Anträge der Schwiegertochter wurden nun bis zum Hauptverfahren zurückgewiesen. Mein Sohn hat seinerseits auch einen Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt mit der Begründung, dass meine Schwiegertochter das gemeinsame Kind entführen könnte. Dies hat sie auch schon mehrfach angekündigt, dass sie im Falle einer Trennung in ihre Heimat Ungarn zurückkehren würde. Nachdem sie jetzt zu meinem Sohn zurückgekehrt ist, wollte sie zwar ihre Anträge zurückziehen. Trotzdem ist meine Befürchtung, dass sie bei nächster Gelegenheit ihre Androhung wahrmacht und mit dem Kind in ihre Heimat zurückgeht und wir es dann vorerst nicht mehr wiedersehen. Wie können wir so etwas verhindern? Gibt es eine Möglichkeit bereits im Vorfeld über das Jugendamt ein Umgangsrecht zu erwirken? Können wir als Großelten auch die Vormundschaft beantragen?
Helena K.
Liebe Helena,
zunächst zur Vormundschaft: Die können Sie, soviel ich weiß, nicht beantragen. Das kommt nur infrage, wenn die elterliche Sorge nicht besteht. Das ist aber nicht der Fall, das Mädchen hat zwei geschäftsfähige Eltern.
Dass die beiden sich nicht vertragen, ist natürlich eine schlimme Sache. Sie haben als Großmutter aber nicht die Möglichkeit, sich wirksam in die Beziehung einzumischen, das Paar muss seine Angelegenheiten selbst regeln. Sie hätten doch auch nichts getan, nur weil Ihre Schwiegermutter es sich wünschte, oder? Ihnen geht es ja eigentlich, wenn ich Sie richtig verstehe, auch vor allem darum, die Beziehung zu dem geliebten kleinen Mädchen aufrecht zu erhalten.
Das gelingt kaum, wenn Sie sich mit der Mutter nicht verstehen. Ich würde Ihnen raten, daran zu arbeiten. Überlegungen wie die, die Vormundschaft zu bekommen, schaden Ihnen nur. Das hieße ja, alle Angelegenheiten des Kindes in die eigenen Hände nehmen zu wollen. Ich finde es da schon verständlich, dass bei der Mutter der Eindruck aufkommt, ihre eigenen Lebenspläne seien Ihnen völlig gleichgültig.
Wo das Kind leben wird, wenn die Eltern doch nicht mehr zusammenkommen, wird ja nun wohl ein Gericht entscheiden. Was Sie aus meiner Sicht tun könnten, wäre, im Vorfeld mit der Mutter ihrer Enkelin zu reden und ihr auch behilflich zu sein, in Deutschland Perspektiven zu sehen, auch ohne Ihren Sohn. Da geht es um Arbeit, Geld, Wohnung, Freundeskreis..., ganz konkrete praktische Sachen. Treten Sie als Partnerin bzw. ältere Freundin auf, nicht unbedingt als Mutter Ihres Sohnes, zeigen Sie Verständnis für Ihre Lage. Anderenfalls wird es die junge Frau doch immer wieder in ihre Heimat ziehen, wo das Kind sicher auch Großeltern hat.
Zum Umgangsrecht: Das können Sie beantragen und vermutlich auch bekommen. Aber wie ich aus Briefen mehrerer Großeltern weiß, ist es letztlich nur Papier, wenn die Kindesmutter den Kontakt mit Ihnen nicht will. (Sie kann übrigens auch verhindern, dass Sie das Umgangsrecht bekommen, indem sie nachweist, der Kontakt zu Ihnen sei dem Kindeswohl nicht zuträglich.) Niemand wird Ihnen behilflich sein, Ihr Umgangsrecht mit dem Kind durchzusetzen.
Also nochmal, es ist leider aus meiner Sicht so: alle Wege zu Ihrer Enkelin, solange sie noch so klein ist und eigene Wünsche nicht realisieren kann, führen über deren Mutter. Ich hoffe für Sie, dass sich die Beziehung zu Ihrem Sohn doch noch retten lässt, offenbar wollen die beiden es ja versuchen. Als möglichst unparteiische, vernünftige erwachsene Frau können Sie Frieden stiftend ein wenig dazu beitragen. Ich wünsche Ihnen viel Glück dabei.
Uta Alexander
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