Mache ich mich strafbar, wenn meine Enkelin (14) mit ihrem Freund bei mir schläft?

Meine Enkelin, 14 Jahre alt, fragte mich kürzlich, ob sie auch mal mit ihrem Freund bei mir übernachten kann. Ich hätte mir gar nichts weiter dabei gedacht, wenn sie nicht gesagt hätte: „Mama muss bitte nichts davon wissen.“ Meine Frage ist nun: Mache ich mich strafbar, wenn meine Enkelin ohne Wissen ihrer Eltern mit ihrem Freund bei mir schläft? Carmen W.

Liebe Carmen,

Nein. Sie als Großmutter handeln sich höchstens Ärger ein. Anzeigen kann Ihre Tochter Sie nicht. Laut Gesetz dürfen Jugendliche mit 14 Sex haben (und ich nehme mal an, um den geht es), auch ohne Einverständnis der Eltern. Problematisch ist es nur, wenn der Partner älter ist als 21. Dann kann ihm unterstellt werden, er nutze die seelische Unreife des sehr viel jüngeren Mädchens aus. Ist er ihr Lehrer, Erzieher oder Chef, geht gar nichts, denn Beziehungen mit Schutzbefohlenen sind verboten.

Ich denke, so kompliziert wird „Ihr“ Fall aber gar nicht sein. Vermutlich hat Ihre Enkelin einen etwa gleichaltrigen Freund, den sie daheim nicht zeigen will oder darf. Oder sie hat es getan und die Eltern lehnen den Auserwählten ab.

Dass sie mit ihm nun zu Oma geht, ist ein großer Vertrauensbeweis für Sie. Und auch ein Zeichen für die Ernsthaftigkeit der Beziehung des Mädchens. Um mit jemandem nur ein-, zweimal eine Nacht zu verbringen, ließen sich nämlich sicher andere Gelegenheiten finden, die sturmfreie Bude einer Freundin, Klassenfahrt, etc.... Ich glaube auch kaum, dass eine 14Jährige sich aller paar Wochen mit einem neuen Verehrer bei Oma einnisten würde. Offenbar nimmt Ihre Enkeltochter also sich selbst und ihren Liebsten ernst und plant ungestörte Zeit mit ihm an einem vertrauten Ort. Und das ist bei Oma.

Schlagen Sie also der Enkelin ihren Wunsch nicht ab. Bestimmt findet sie es in Ordnung, wenn Sie den Jungen vorher mal kennenlernen wollen – schließlich möchte man gern wissen, wen man eventuell morgens am Frühstückstisch vorfindet. Ich hoffe, er gefällt Ihnen. Wobei das kein Kriterium ist... (Bei einem sehr schlechten Eindruck von der Person würde ich den Besuch über Nacht allerdings ablehnen.)

Helfen Sie Ihrer Enkelin, sich über ihre Rechte zu informieren. Dann ist sie gerüstet, wenn es zum Streit mit den Eltern käme.

Im Grunde muss es gar nicht soweit kommen. Wichtig zu wissen ist für beide Seiten nur Folgendes: Die Eltern haben immernoch die Aufsichts p f l i c h t für ihre Tochter, und zwar bis zur Volljährigkeit. Den Umgang mit Freunden können sie ihr aber nur verbieten – und notfalls sogar mit Unterstützung der Polizei unterbinden – wenn sie glauben, dass Gefahr von ihnen ausgeht, z.B. wenn sie Drogen nehmen. Im eigenen Interesse sollte Ihre Enkelin ihre Eltern in diesem Punkt beruhigen können. Denn vermutlich machen sich die Eltern einfach nur Sorgen.

Da die Mutter (also Ihre Tochter), derzeit offenbar nicht wirklich ansprechbar ist, bzw. nicht angesprochen wird, fragen Sie Ihre Enkelin, ob sie sicher verhütet. Das ist zwar nicht so das Top-Thema zwischen Enkelin und Oma, - aber wenn Mama ausfällt, muss ja jemand einspringen. Freundinnen wissen viel, aber nicht alles, z.B. über Möglichkeiten, die Pille verschrieben zu kriegen. Das Mädchen sollte unbedingt eine Frauenärztin haben, mit der sie offen sprechen kann. Lassen Sie in diesem Punkt nicht locker. Die Pille zu nehmen, die eigentlich einer Freundin mit toleranteren Eltern verordnet wurde, ist nämlich keine gute Idee.

Was die nähere Zukunft angeht: Das "erste Mal" fiel bei Ihrer Enkelin in ein relativ frühes Alter. Wenn sie ihren Partner mag, vergeht bis zum 2. und 3. Mal erfahrungsgemäß wenig Zeit. Wenn die Eltern sich erst einmal grundsätzlich an den Gedanken gewöhnt haben, dass ihr Kind Sex hat, werden sie auch überlegen müssen, wo und wie diese Liebesbeziehung geführt werden kann. Sicher nicht nur bei Oma, sondern auch in ihrem eigenen Zuhause.

Uta Alexander

Zum Nachlesen:

Veröffentlicht am 28. September 2009. (862 Tage alt) in Kummerkasten
 

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