Auto: Unfallfreie Jahre an Enkel weitergeben

Opas schadensfreie Jahre können sich bezahlt machen. Foto: report
Gerade Fahranfänger zahlen hohe Prämien für die Autoversicherung. Denn die Beiträge sind nach Schadenfreiheitsklassen gestaffelt. Autofahrer, die zum ersten Mal ein Fahrzeug anmelden, zahlen deutlich mehr als solche, die schon jahrzehntelang schadensfrei fahren. Denn für die gefahrenen Jahre gibt es Schadenfreiheitsrabatte. Jedes Jahr ist bares Geld wert. Fahranfänger steigen in der Regel mit 240 Prozent (SF 0) in die Haftpflicht und mit 125 Prozent (SF 0) in die Vollkasko ein. Unfallfreie Fahrer können im besten Fall die Schadenfreiheitsklasse 25 erreichen und damit die Prämie auf maximal 30 Prozent drücken.
Ältere Autofahrer fahren oft zum günstigsten Tarif von 30 Prozent. Wenn sie ihr Auto abgeben, können sie einen Teil ihrer Schadenfreiheitsrabatte an die Enkel oder andere Familienangehörige übertragen.
Dabei sollte man aber genau abwägen. Liegt die erfolgreiche Führerscheinprüfung des Enkels nur einige wenige Jahre zurück, lohnt sich die Sache kaum. Denn ihm wird nicht der gesamte Schadenfreiheitsrabatt des Großvaters angerechnet, sondern nur so viele Jahre wie er selbst mit dem hätte Auto fahren können. Wenn der Enkel erst 20 Jahre alt ist, wird sich das kaum rechnen.
Voraussetzung für die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts ist, dass der Enkel mit dem Opa in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Versicherer verlangen in der Regel als Nachweis eine gemeinsame Adresse.
Wer seinen Schadenfreiheitsrabatt an den Enkel weitergibt, sollte bedenken, dass das nicht rückgängig zu machen ist. Wer einmal darauf verzichtet, muss wie ein Fahranfänger den höchsten Beitragssatz zahlen, wenn er jemals wieder ein Auto anmeldet.
Da die einzelnen Versicherungsgesellschaften die Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte unterschiedlich handhaben, ist es ratsam, sich beraten zu lassen. Der Wettbewerb unter den Autoversicherern ist hart. Mitunter findet sich dann günstiger Tarif, mit dem der Junior zufrieden ist und bei dem Opa seinen Fahrzeugbrief behalten kann.


