Geld: Sparen für den Enkel, aber Hartz IV-fest

Alles, was über dem Vermögensfreibetrag der Enkel liegt, muss erst "aufgezehrt" werden, ehe die Eltern Hartz IV-Unterstüzung bekommen. Foto: A. Thomas
Viele Großeltern unterstützen ihre Enkel finanziell. Sie zahlen ihnen ein Taschengeld, finanzieren die Mitgliedschaft im Sportverein, übernehmen die Kita-Gebühren oder die Monatskarte für den Bus. Diese Hilfe ist natürlich in der Familie hoch willkommen.
Doch was passiert eigentlich, wenn die Eltern einmal arbeitslos werden und auf Hartz IV angewiesen sind? Muss dann das Geld, das die Großeltern zuschießen, als Einkommen angemeldet werden?
Wenn es sich nur um gelegentliche Zuwendungen handelt, bleibt das in der Familie. Aber es gibt durchaus Fälle, in denen das Vermögen der Großeltern für den Lebensunterhalt von Hartz IV-Empfängern herangezogen werden kann.
Das ist möglich, wenn Oma und Opa in einer so genannten Haushaltsgemeinschaft mit der übrigen Familie wohnen. Dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass die Großeltern die Bedürftigen unterstützen, soweit es ihr Einkommen und Vermögen zulässt. Sie kürzt ihnen das Arbeitslosengeld II oder verweigert es sogar völlig.
Allerdings kommt das selten vor. Denn um von der Arbeitsagentur herangezogen zu werden reicht es nicht, wenn die Großeltern nur unter einem Dach mit ihren Verwandten leben. Eine Haushaltsgemeinschaft besteht nur, wenn gemeinsam aus einem Topf gewirtschaftet wird, also Kosten und Einkommen geteilt werden. Das ist in der Praxis kaum anzutreffen.
Realer ist die Gefahr, dass durch Hartz IV die Ersparnisse für die Enkel draufgehen. Denn Kinder haben nur einen Vermögensfreibetrag von jeweils 3 100 Euro. Liegt das Vermögen oberhalb dieser Grenze, wird es auf die Leistungen angerechnet, die das Kind von der Arbeitsagentur bekommt. Das heißt, es muss den überschüssigen Betrag aufzehren und bekommt erst dann die volle Hartz IV-Unterstützung.
Um das zu vermeiden, sollte sich die Familie beraten, wie sie am besten für die Kinder spart. Ein Sparbuch der Großeltern für die Enkel ist unter diesem Gesichtspunkt nicht sinnvoll. Denn schon bei einem monatlichen Sparbetrag von 25 Euro summiert sich das Kapital in zehn Jahren auf über 3000 Euro. Besser ist, das Sparbuch auf den Namen der Großeltern laufen zu lassen und entsprechende Vollmachten zu erteilen. Dann kann der Enkel auch größere Geldgeschenke, zum Beispiel nach der Konfirmation oder Jugendweihe, beruhigt darauf deponieren. k.f.


